Rücknahme

Unser Rückgabebedingungen.

  • Die gelieferte Ware ist vom Besteller unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen.
  • Eine Mängelrüge ist bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 3 Tagen in schriftlicher Form zulässig, wobei der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgeblich ist.

  • Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

  • Bei berechtigten Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen, werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsrechte nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

  • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Alle Maße sind natürlichen Schwankungen unterworfen; die Maßtoleranzen können bei uns erfragt werden.

  • Für Webfehler und Materialabweichungen des eingegossenen bzw. eingearbeiteten Materials der Produktreihen „acrylic couture“ kann keine Haftung übernommen werden. Lufteinschlüsse und Blasen sowie Veränderungen des eingegossenen Materials, die durch den Verarbeitungsprozess entstanden sind, gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionalität und optische Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen. Da all unsere Platten handgefertigte Unikate sind, werden kleine Unvollkommenheiten als akzeptabel betrachtet. Zu diesen Unvollkommenheiten dürfen z. B. kleine Fremdkörper in der Platte, sowie leichte Fehler in der Oberflächenbeschaffenheit der Platte, etc. gezählt werden. Jede Unvollkommenheit, die im Abstand von 1 Meter zur Platte nicht sichtbar ist, oder den Gesamteindruck der Platte nicht beeinträchtigt, liegt innerhalb der handelsüblichen Toleranzen und ist kein Reklamationsgrund. Wir weisen zudem darauf hin, dass bedingt durch den Herstellungsprozess Maße, Farben und Beschaffenheit der gelieferten Ware leicht von den gezeigten Mustern abweichen können. Eine exakte Nachbildung der gezeigten Muster können wir nicht garantieren. Insbesondere Produkte mit Naturmaterialien können bezüglich der Muster, der Oberflächenbeschaffenheit sowie des Oberflächenglanzes variieren. Die in den Produktreihen „acrylic couture“ eingearbeiteten Naturprodukte und Textilien können sich im Lauf der Zeit bezüglich der Farbe und sonstigen optischen Erscheinung verändern. Dies gilt nicht als Mangel, soweit dadurch die Funktionalität und optische Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  • Die tatsächlichen Plattenstärken der Produktreihen “acrylic couture” können, je nach eingearbeiteten Material, erheblich von den angegebenen Plattenstärken abweichen. Diese Abweichungen können bei bestimmten Materialien im Einzelfall 15% der angegeben Stärke sowie 5% in den Längenabmessungen überschreiten, was ausdrücklich nicht zur Mängelrüge berechtigt.

  • Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.